Geschäftsbedingungen

Artikel 1 Allgemeines
Mitglied 1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Aktivitäten und/oder Veranstaltungen, die von der WGTF/DGTF für einen Kunden oder Studenten organisiert werden, und umfassen 8 Artikel. Sollten andere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten, haben im Falle eines Widerspruchs die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WGTF der Niederlande Vorrang.
Absatz 2
Eine Aktivität oder Veranstaltung umfasst Kurse, Wettbewerbe, Wettbewerbe, Golftage, HCP-Kurse, Gruppenunterricht, Praktika und individuelle Golfstunden, Seminare, Trainingswochen, WOYG-Programm, Thementraining und Demo-Workshops.
Absatz 3
Als Klient gelten Studierende der WGTF/DGTF. Die WGTF ist der Verein, dem die Aktivitäten unterstehen, und die DGTF ist die Stiftung, die die Ausbildung anbietet.
Absatz 4
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten (Kommunikations-)Vorgang vor Vertragsschluss und den Prozess nach Vertragsschluss bis nach Abschluss der vereinbarten Aktivität, Veranstaltung oder des vereinbarten Kurses.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die von der WGTF/DGTF erbrachten bzw. durchgeführten Leistungen und Tätigkeiten.

DER ABSCHLUSS EINER VEREINBARUNG
Artikel 2 Studentenregistrierung
Mitglied 1
Das Anmeldeformular enthält eine Beschreibung des Kurses und des Programms, den Ansprechpartner der WGTF/DGTF, die Kontaktdaten des Studierenden, zu welchem Preis WGTF/DGTF den vom Studierenden gewünschten Kurs anbieten kann und, sofern bereits bekannt, den Termin oder Kurs- und Schulungstermine.
Absatz 2
Eine Anmeldung ist für die WGTF/DGTF verbindlich, mit Ausnahme eines Umzugs ins Ausland und einer dauerhaften Verletzung, die das Golfspielen unmöglich macht. Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit der Satzung des WGTF-Vereins und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WGTF/DGTF einverstanden.
Absatz 3
Ein Student kann eine Anfrage in eine endgültige Reservierung umwandeln, indem er das unterschriebene Anmeldeformular per E-Mail zurücksendet. WGTF/DGTF bestätigt diese Reservierung per E-Mail und wird einen Kursplatz buchen und das Bekleidungspaket bestellen. Der/die Studierende erklärt sich hiermit mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Bei der Anmeldung ab Level III bedeutet dies auch eine definitive Bestätigung der Mitgliedschaft und Lizenz des WGTF-Vereins für mindestens 2 Jahre. Mit dieser Mitgliedschaft ist auch die WGTF-Golflehrerlizenz verbunden und die Teilnahme an allen WGTF/DGTF-Aktivitäten garantiert. Ihre Mitgliedschaft und Lizenzierung bei der DGTF/WGTF muss vor dem 1. Oktober schriftlich erfolgen. Bei Kündigung der Mitgliedschaft nach dem 1. Oktober müssen Sie den Jahresbeitrag für das kommende Jahr bezahlen. Die Beitragsrechnung wird jährlich Ende Oktober verschickt und der Betrag muss innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist beglichen werden. Mit der Anmeldung eines Teilnehmers zu einem WGTF-Kurs durch Übermittlung seiner persönlichen Daten (Adressdaten und Geburtsdatum) erklärt er sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und die Anmeldung ist verbindlich. WGTF/DGTF geht ausdrücklich davon aus, dass alle angemeldeten Teilnehmer mit ihrer Anmeldung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden sind.
Absatz 4
Durch die Buchung kommt ein Vertrag zustande. Bei Fehlverhalten ist die WGTF berechtigt, den Studierenden auszuschließen oder zu verweisen. das Training auszusetzen. Im Falle eines Abbruchs der Ausbildung aus welchem Grund auch immer, auf eigenen Wunsch, Aussetzung oder Ausschluss hat die betroffene Person keinen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Ausbildungs- bzw. Kursgebühr und der Student/Ex-Student darf keine Erklärungen o.ä. abgeben in irgendeiner Form, die dem guten Namen des Studenten schaden könnte. könnte der WGTF schaden.
Absatz 5
Eine so getätigte Buchung ist für beide Seiten verbindlich und muss dem Studierenden nicht mehr schriftlich bestätigt werden.
Absatz 6
Nach erfolgter Buchung kann WGTF/DGTF eine (Anzahlung) von 30% des geschätzten Rechnungswertes verlangen. Die Zahlung muss innerhalb von 8 Tagen erfolgen.

Artikel 3 Registrierung
Mitglied 1
Nach der Anmeldung zum Kurs über das vom Studierenden zugesandte Anmeldeformular erhält der Studierende eine Rechnung. Diese muss innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist beglichen werden.
Absatz 2
Treten zwischenzeitlich Änderungen ein, die den Selbstkostenpreis erhöhen oder senken, ist WGTF/DGTF berechtigt, diese bis zu einem Höchstbetrag von 10% an den Studierenden weiterzugeben. Änderungen der Mehrwertsteuersätze werden dem Studierenden vollständig in Rechnung gestellt (100%).
Absatz 3
Werden Rechnungen nicht innerhalb der in Artikel 8.1 genannten Frist beglichen, gerät der Student bereits mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, unabhängig davon, ob der Student die Überschreitung zu vertreten hat oder nicht diese Bezeichnung.
Absatz 4
Alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, die der WGTF/DGTF im Zusammenhang mit einer Streitigkeit mit dem Studenten entstehen, sowohl als Kläger als auch als Beklagter, gehen zu Lasten des Studenten. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden nach dem Inkassotarif der niederländischen Anwaltskammer ermittelt, die gerichtlichen Inkassokosten auf dem tatsächlich von der WGTF/DGTF für das Verfahren gezahlten Betrag, auch soweit dieser die pauschalierten Anwaltskosten übersteigt.

Artikel 4 Stornierung
Mitglied 1
Sobald der Student den ersten Teil des Kurses begonnen hat, ist keine Rückerstattung des bezahlten Kursbetrags mehr möglich. Aufgrund einer (langfristigen) Erkrankung oder Einwanderung wird für jede individuelle Situation nach einer passenden Lösung gesucht.
Absatz 2
Vor Beginn eines Seminars hat der Student das Recht, den betreffenden Golfplatz bis zu maximal 72 Stunden im Voraus zu verschieben, indem er sich über das Reservierungssystem, das die WGTF/DGTF online unter wgtf.nl nutzt, abmeldet.
Absatz 3
Im Falle einer Verschiebung innerhalb von 72 Stunden gemäß Artikel 4 Absatz 1 berechnet die WGTF/DGTF des geplanten Kurses, Unterrichtsmoduls oder anderer Kurse dem Studenten 100 % des Betrags. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen zu bezahlen.
Absatz 4
Für den Fall, dass der Student noch offene Beträge für WGTF/DGTF-Lehrmodule hat, kann die WGTF/DGTF beschließen, ihn von anderen Kursen auszuschließen.
Absatz 5
Der/die Studierende kann sich maximal einmal pro Modul im Online-Reservierungssystem der WGTF/DGTF gemäß Absatz 2 anmelden. Mehrfachanmeldungen pro Lehrmodul werden von der WGTF/DGTF willkürlich entfernt.

Artikel 5 Umzug
Mitglied 1
In Ausnahmefällen kann WGTF/DGTF auf Wunsch des Kunden eine Golfstunde/Golfkurs/Training und/oder andere Kurse auf einen anderen Termin oder Ort verlegen. Die Entscheidung darüber, ob das oben Genannte verschoben wird oder nicht, liegt allein bei WGTF/DGTF. Sollten die Kurskosten am neuen Kurstermin höher sein als am abgesagten Termin, muss der Student die Mehrkosten bezahlen.
Absatz 2
WGTF/DGTF ist jederzeit berechtigt, Termine, Ort oder Lehrer zu ändern. Diese Änderungen werden im Online-Reservierungssystem vorgenommen und dieses System ist auch maßgeblich/verbindlich für Reservierungen von Unterrichtsstunden und/oder Kursen.

Artikel 6 Zahlung
Mitglied 1
Für jede reservierte Golfstunde/Golfkurs und/oder Trainingsmodul erhält der Schüler eine Rechnung von WGTF/DGTF per E-Mail.
Absatz 2
Die Zahlung muss spätestens zu dem auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum erfolgen. WGTF/DGTF ist bestrebt, die (erste) Rechnung zwei Wochen nach Beginn der Golfstunde/des Golfkurses an den Kunden zu versenden. WGTF/DGTF verwendet eine Zahlungsfrist von 8 Tagen.
Absatz 3
Der Student muss die vollen Kosten für die Golfunterrichtsstunde/den Golfkurs spätestens 8 Tage nach der Golfstunde/des Golfkurses an die WGTF/DGTF zahlen.
Absatz 4
Wenn der Student den fälligen Betrag nicht innerhalb der angegebenen Frist vollständig bezahlt hat, sendet WGTF/DGTF dem Studenten eine einmalige Zahlungserinnerung, in der dem Studenten die Möglichkeit geboten wird, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt dieser Mahnung zu zahlen. Hat der Student den fälligen Betrag innerhalb dieser Frist nicht vollständig bezahlt, gerät der Student ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug.
Absatz 5
Zahlt ein Student nicht innerhalb der angegebenen Frist, gehen zusätzliche Inkassokosten zu Lasten des Studenten. WGTF/DGTF verlangt außerdem die gesetzlichen Handelszinsen vom Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Tag der vollständigen Zahlung.
Absatz 6
Bei verspäteter Zahlung übergibt WGTF/DGTF die Forderung an ein Inkassobüro.
Absatz 7
Im Falle ausstehender Rechnungen kann WGTF/DGTF den Studenten von künftigen Schulungen und/oder Schulungen ausschließen. Dies erfolgt per E-Mail an den Studenten.

Artikel 7 Stornierung durch WGTF/DGTF
Mitglied 1
WGTF/DGTF ist berechtigt, die Veranstaltung im Falle höherer Gewalt zu verlegen. Ein bereits gezahlter Betrag des/der Studierenden wird als Anzahlung für die Veranstaltung am bzw. an den Ersatzterminen verwendet.
Absatz 2
WGTF/DGTF haftet nicht für Kosten, die dem Studenten oder Dritten im Zusammenhang mit dieser Stornierung entstehen.
Absatz 3
Als höhere Gewalt gilt auch:
- schlechter Zustand/Unbespielbarkeit des Golfplatzes und/oder der Ausrüstung aufgrund außergewöhnlicher Wetterbedingungen;
- Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Stürme;
- Absagen, die dazu führen, dass die Mindestteilnehmerzahl der Veranstaltung nicht mehr erreicht wird
- plötzliche Krankheit und/oder Nichtverfügbarkeit von Personal, das nicht rechtzeitig ersetzt werden kann, wie z. B. Golfprofis
- lokale, regionale oder nationale Maßnahmen, die dazu führen, dass der Standort (Golfplatz und/oder Übungsanlagen) im Freien vorübergehend nicht verfügbar ist
Schuld der WGTF/DGTF.
- unvorhergesehene Umstände am Golfplatz oder an den Einrichtungen (z. B. Schäden), die dazu führen, dass diese vorübergehend nicht verfügbar sind, ohne dass die WGTF/DGTF dafür verantwortlich ist
- Der Golfplatz storniert den Kurs
- Pandemie, an die wir uns gemäß den Richtlinien des RIVM/der Regierung im In- und Ausland halten müssen
Absatz 4
Im Falle höherer Gewalt besteht grundsätzlich keine definitive Absage der Veranstaltung, Schulung oder des Kurses. Beide Parteien sind verpflichtet, den Kurs bereitzustellen (für die WGTF/DGTF) und den Kurs zu verwalten (für den Studenten). Einmal die Periode
Aufgrund höherer Gewalt, aufgrund derer der Kurs nicht stattfinden kann (z. B. Naturkatastrophe, Pandemie, Unbenutzbarkeit des Golfplatzes), sind beide Parteien verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten einen neuen Termin festzulegen. Beim Eintreten außergewöhnlicher Umstände, wie beispielsweise einer Pandemie und/oder anderen unvorhergesehenen Umständen, kann es selbstverständlich zu Überschreitungen der Zielzeiträume und Richtlinien der Ausbildung kommen.
Sollte der Studierende trotz der angebotenen Möglichkeiten bei der Umbuchung eine Veranstaltung oder einen Kurs endgültig absagen, erfolgt keine Rückerstattung des Gesamtrechnungsbetrages.

Artikel 8 Rechnungsstellung
Mitglied 1
Der/die Studierende erklärt sich stillschweigend damit einverstanden, für die erworbenen Leistungen eine digitale Rechnung zu erhalten. Es steht ihm/ihr frei, jederzeit ein schriftliches Exemplar anzufordern. Dieser wird versandkostenfrei versendet.

Artikel 9 Haftung
Mitglied 1
WGTF/DGTF haftet nicht für Schäden, die durch einen Untergebenen der WGTF/DGTF oder einen Dritten verursacht werden.
Absatz 2
Der Studierende haftet für Schäden jeglicher Art, die von ihm oder einem Teilnehmer der Veranstaltung und/oder eines der Kurse verursacht werden.
Absatz 3
Der Student muss die Versicherung für die Ausbildung und/oder Kurse selbst abschließen. WGTF/DGTF haftet in keiner Weise für Schäden und/oder Verletzungen, die während einer Ausbildung und/oder Aktivität der WGTF/DGTF entstehen.
Absatz 4
Wir handeln mit den bestellten Waren zu den gleichen Bedingungen und Garantien, die unsere Lieferanten einhalten.

Artikel 10 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Mitglied 1
Für alle Rechtsbeziehungen, an denen WGTF/DGTF beteiligt ist, gilt ausschließlich niederländisches Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder die an der Rechtsbeziehung beteiligte Partei dort ihren Sitz hat. Alle möglichen Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht im Bezirk Amsterdam vorgelegt; oder, nach Ermessen der WGTF/DGTF, beim zuständigen Gericht Ihres Wohnsitzes. Diese Bedingungen werden Ihnen bei der Registrierung zur Information und Zustimmung vorgelegt.